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Bestell jetzt dein Deutschland-Ticket

Du kannst das Deutschland-Ticket bei jedem beliebigen Verkehrsunternehmen kaufen. Für die Beantragung und Anzeige des Tickets nutzen die Unternehmen eigene Plattformen oder greifen auf überregionale Angebote wie die Apps MOOVME oder INSA D-Ticket zurück.

Grundsätzlich soll das Deutschland-Ticket digital – also per App oder auf einer Chipkarte – angeboten werden.

Klicke auf eines der Logos, um das Deutschland-Ticket beim Verkehrsunternehmen deiner Wahl zu bestellen.

Fragen und Antworten zum D-Ticket in Sachsen-Anhalt

In den bundesweit geltenden Tarifbestimmungen des Deutschland-Tickets ist festgelegt, dass für die Mitnahme eines Fahrrades eine reguläre Fahrradfahrkarte zu erwerben ist, soweit die Fahrradmitnahme auf der jeweiligen Fahrt kostenpflichtig ist. Eine Mitnahmemöglichkeit im Rahmen des Deutschland-Tickets ist folglich nicht vorgesehen.

In Sachsen-Anhalt bestehende Regelungen zur kostenlosen Fahrradmitnahme bleiben davon unberührt. So ist beispielsweise die Mitnahme von Fahrrädern in den Nahverkehrszügen und Bussen des Landesnetzes auch mit dem Deutschland-Ticket kostenfrei.

Das Deutschland-Ticket gilt im Netz der Harzer Schmalspurbahnen (außer Abschnitt Drei Annen Hohne – Brocken), in den Zügen der Rübelandbahn (mit Dampfaufschlag1), bei der Dessau-Wörlitzer Eisenbahn und der Wipperliese.

 

 

1Der Sonderzugaufschlag von 8 Euro gilt je (zusammenhängende) Sonderfahrt, wobei als Sonderfahrt die gesamte Reise gilt (also beispielsweise Blankenburg – Rübeland und zurück. D-Ticket-Inhaber zahlen hierfür nur 8 statt 20 Euro).

Die Einführung eines ermäßigten Deutschland-Tickets für bestimmte Personengruppen ist in Sachsen-Anhalt nicht vorgesehen.

Das Deutschland-Ticket gilt nur in der 2. Klasse. In einigen Regionen ist jedoch mit entsprechenden Übergangsfahrkarten auch die Nutzung der 1. Klasse möglich. Dies hängt von den jeweiligen Tarifbestimmungen der örtlichen Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde ab. In Sachsen-Anhalt gibt es entsprechende „Übergangsfahrkarten 1. Klasse“ im Deutschlandtarif, im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) und im marego-Verbund. Sie sind sowohl als Einzelfahrkarte als auch als Zeitkarte erhältlich und müssen zusätzlich erworben werden.

Grundsätzlich wird das Deutschland-Ticket nach dem Willen von Bund und Ländern digital - also per App oder auf einer Chipkarte - angeboten. Verkehrsunternehmen, die aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Chipkarten noch nicht in der Lage sind, ein solches digitales Ticket bereitzustellen, geben das Ticket teilweise als digital kontrollierbares Papierticket mit QR-Code aus.

Sollte Ihnen das Deutschland-Ticket derzeit nur als Papierticket zur Nutzung zur Verfügung stehen, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Abo-Vertragspartner, ob ggf. Einschränkungen in der Nutzung bestehen.

In Sachsen-Anhalt bieten folgende Verkehrsunternehmen das Deutschland-Ticket vorläufig auch als Papierticket an:

  • Dessauer Verkehrsgesellschaft (DVG)
  • Hanseatische Eisenbahn GmbH (HANS)
  • Kreisverkehrsgesellschaft Salzlandkreis (KVG)
  • Nahverkehrsgesellschaft Jerichower Land (NJL)

Weitere Fragen und Antworten zum Deutschland-Ticket

Das Deutschland-Ticket kostet 49 Euro pro Monat.

Das Deutschlandticket wurde zum 1. Mai 2023 eingeführt.

Das Deutschland-Ticket gilt im jeweiligen Geltungszeitraum deutschlandweit für beliebig viele Fahrten im Nah- und Regionalverkehr in der 2. Klasse. Es gilt nicht in Zügen und Bussen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE, FlixTrain, FlixBus etc.). Für Fahrten in der 1. Klasse kommen regionale Regelungen zur Anwendung.

Nein, das Deutschland-Ticket ist nur im Abo erhältlich. Das Abo ist jedoch monatlich kündbar.

Das Deutschland-Ticket ist ein neues und ergänzendes Angebot. Bestehende Abos werden nicht automatisch umgestellt und können auch weiter beibehalten werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn sie besondere Mitnahmeregelungen enthalten oder übertragbar sind.

Die meisten Verkehrsunternehmen und Verbünde bieten einen reibungslosen Wechsel in das Deutschland-Ticket an. Die Kundinnen und Kunden werden bzw. wurden von ihrem Abo-Center über das weitere Vorgehen informiert.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Beschäftigten das Deutschland-Ticket als Jobticket zur Verfügung zu stellen. Wenn sie dabei einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis des Tickets geben, wird zusätzlich ein Abschlag von fünf Prozent auf den Ausgabepreis gewährt werden.

Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei bis zum zehnten eines Monats erfolgen, damit sie zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gültig wird.

Nein. Da das Deutschland-Ticket als Abonnement abgeschlossen wird, ist eine Bankverbindung erforderlich, über die das Ticket monatlich bezahlt wird.

Bei vielen Verkehrsunternehmen kann das Abo auch vor Ort in den Kundencentern abgeschlossen werden.

Nein, das Deutschland-Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar.

Weitergehende Mitnahmeregelungen (z. B. Mitnahme von weiteren Personen am Wochenende) sind nicht vorgesehen. Kinder unter 6 Jahren können auch mit dem Deutschland-Ticket kostenfrei mitgenommen werden.

In den bundesweit geltenden Tarifbestimmungen des Deutschland-Tickets ist festgelegt, dass für die Mitnahme eines Hundes eine reguläre Fahrkarte zu erwerben ist, soweit die Mitnahme auf der jeweiligen Fahrt kostenpflichtig ist. Eine Mitnahmemöglichkeit im Rahmen des Deutschland-Tickets ist folglich nicht vorgesehen.

Die Tariforganisationen können Upgrades zum bestehenden Semesterticket anbieten. Ob es das Upgrade für Ihr Semesterticket gibt erfragen Sie bitte bei Ihrer Hochschule oder dem Vertragspartner des Semestertickets.

Nein. Das Deutschland-Ticket kann auch von Personen beantragt und genutzt werden, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben. Voraussetzung ist allerdings ein Girokonto in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union.

Wenn du mit deinem Deutschland-Ticket unterwegs bist und aufgrund einer Verspätung oder eines Zugausfalls im Nahverkehr mindestens 60 Minuten verspätet an deinem Zielbahnhof ankommst, hast du pro Fall einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 1,50 Euro. Bitte beachte jedoch, dass Entschädigungsbeträge unter 4 Euro aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt werden. Du kannst daher mehrere Verspätungsfälle während der Laufzeit deines Deutschland-Tickets gesammelt beim Servicecenter Fahrgastrechte oder der Fahrgastrechte-Abteilung des von dir genutzten Eisenbahn-Verkehrsunternehmens einreichen, um somit eine Auszahlung von 1,50 Euro je Verspätungsfall zu erhalten. Maximal werden 25% des Wertes deines Deutschland-Tickets entschädigt.

Für die Unternehmen des Servicecenter Fahrgastrechte gilt: Verspätungsfälle können bereits ab 20 Minuten Verspätung am Zielbahnhof eingereicht werden. Es erfolgt dann eine Auszahlung von 1,50€ je volle 60 Minuten Gesamtverspätung.

Folgenden Eisenbahnverkehrsunternehmen in Sachsen-Anhalt sind Teil des Servicecenter Fahrgastrechte:

  • DB Regio
  • Erfurter Bahn
  • Hanseatische Eisenbahn
  • Ostdeutsche Eisenbahn

Wenn du deine Fahrgastrechte bei abellio oder den Harzer Schmalspurbahnen geltend machen möchtest, wende dich bitte direkt an diese.

Um deine Fahrgastrechte mit INSA D-Ticket oder anderen Anbietern als dem DB-Navigator geltend zu machen, ist es leider bisher nötig, einen Screenshot deines Tickets auszudrucken und zusammen mit dem ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular (PDF; 214 KB) postalisch beim Servicecenter Fahrgastrechte einzureichen oder im Reisezentrum in deinem Bahnhof abzugeben. Bei abellio kann das unternehmenseigene Formular (PDF; 126 KB) auch per E-Mail an info@abellio-mitteldeutschland.de eingereicht werden. Alternativ steht bei abellio auch ein Online-Formular zur Verfügung.

Da das Deutschland-Ticket gesetzlich im § 3 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) als Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt definiert ist, erfolgt auch im Fahrgastrechtefall keine Erstattung von Fahrgeldern für die Benutzung von Fernverkehrszügen. Ausnahmen gelten, wenn:

  • ein Ausfall die letzte Verbindung des Tages mit Ankunft bis 24 Uhr betrifft und das Ziel mit dem öffentlichen Personennahverkehr nicht mehr bis 24 Uhr erreichbar ist
  • eine Verspätung oder ein Ausfall bei einer Zugverbindung mit planmäßiger Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr eintritt und die Verspätung am Zielort mindestens 60 Minuten beträgt

In solchen Fällen ist im Rahmen der Regelungen des §11 Abs. 2 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) auch die Nutzung eines ICE- bzw. IC/EC-Zuges oder eines anderen Verkehrsmittels möglich. Versuche zunächst, dich an die Mitarbeitenden des betreffenden Eisenbahnunternehmens zu wenden, um eine Weiterbeförderung zu erfragen. Ist dies nicht möglich, kannst du eigenständig eine alternative Weiterbeförderungsmöglichkeit wählen, wie bspw. einen Fernverkehrszug oder ein Taxi. Für die Nutzung von ICE- bzw. IC/EC-Zügen musst du dennoch zunächst eine separate Fahrkarte kaufen, deren Fahrpreis dann genau wie deine Taxirechnung im Rahmen der Regulierung fahrgastrechtlicher Ansprüche bis zu einer Höhe von 120 Euro erstattet wird.

Wenn du bei deiner Fahrt unterschiedliche Verkehrsmittel benutzt, z.B. Bus oder Straßenbahn und Nahverkehrszug, gelten deine gesetzlichen Fahrgastrechte ausschließlich für den Eisenbahnverkehr. Die Verspätung eines Busses oder einer Straßenbahn und eine dadurch ggf. nicht erreichte Anschlussverbindung begründet also keine Ansprüche auf Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels. Wir empfehlen dir bei Reiseverbindungen mit Nutzung eines Busses oder einer Straßenbahn entsprechend großzügige Umsteigezeiten einzuplanen und möglichst nicht die letzte Verbindung des Tages zu nutzen.

Da deine Fahrgastrechte immer nur für eine Reisekette gelten, rechtfertigt die Verspätung deines Nahverkehrszuges bei Nutzung des Deutschland-Tickets keine Entschädigung, wie zum Beispiel eine Umbuchung auf den nächsten Fernverkehrszug. Um alle Fahrgastrechte in Anspruch nehmen zu können, musst du ein einziges Ticket für die gesamte Verbindung buchen, welches auch den Nahverkehrszug abdeckt.

Es ist wichtig, dass du als Fahrgast deine Rechte kennst und weißt, wie du diese geltend machen kannst. Wenn du weitere Fragen zu deinen Fahrgastrechten hast, wende dich entweder an das

Servicecenter Fahrgastrechte
www.fahrgastrechte.info
fgr@deutschlandtarifverbund.de
+49 (0)30 586 020 920

oder das Eisenbahn Bundesamt
www.eba.bund.de
fahrgastrechte@eba.bund.de
Bürgertelefon Fahrgastrechte
+49 228 30795-400

Test

Mit INSA zum D-Ticket

Das Land unterstützt Verkehrsunternehmen beim Verkauf des Deutschland-Tickets mit Bestellmöglichkeiten über insa.de und der INSA D-Ticket App.

Die Halberstädter Verkehrsgesellschaft (HVG),  die KVG Salzland, die Nahverkehrsgesellschaft Jerichower Land (NJL), die PVGS Altmarkkreis Salzwedel und stendalbus verkaufen das Deutschland-Ticket über die Seite www.insa.de/d-ticket.

Mit der App INSA D-Ticket kommt das Deutschland-Ticket aufs Handy. So kann es jederzeit bei einer Kontrolle vorgezeigt werden.

Neben den o. g. Unternehmen nutzen auch die Harzer Verkehrsbetriebe (HVB) und die Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB) unsere App zur Anzeige des Tickets.

Hier geht's zur Abo-Beantragung und zur INSA D-Ticket App:

Deutschland-Ticket bestellen