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 |  Pressemitteilung von Abellio

Nächtliche Betriebsruhe zwischen Halle und Nordhausen zwischen den Jahren

Nächtliche Betriebsruhe zwischen Halle und Nordhausen zwischen den Jahren

Die nächtliche Betriebsruhe an den Wochenenden vom 03.11. bis 17.12. hat auf der Strecke zwischen Halle (Saale) und Nordhausen bzw. Kassel zu einer Stabilisierung der betrieblichen Lage und damit zu erhöhter Planungssicherheit für die Fahrgäste geführt. Da sich die Personalsituation bei den Stellwerken nicht gebessert hat, führt Abellio die Maßnahme zwischen Weihnachten und Silvester fort, um auch weiterhin verlässliche Verbindungen bieten zu können.

Ab Montagabend, 25.12., bis einschließlich Sonntagmorgen, 31.12., fahren daher jeweils abends und nachts von 18 Uhr bis 6 Uhr keine Züge auf der Strecke zwischen Halle (Saale) Hbf über Lutherstadt Eisleben und Sangerhausen bis Nordhausen.

Betroffen von der nächtlichen Betriebsruhe sind die S-Bahn-Linie S 7 Halle (Saale) -Lutherstadt Eisleben sowie die Regionalexpresslinien RE 8 Halle (Saale) - Leinefelde und RE 9 Halle (Saale) - Kassel.

Die Züge werden durch Busse im Schienenersatzverkehr zwischen Halle (Saale) und Nordhausen ersetzt. Da die Busse wegen einer Straßensperrung Wolferode nicht anfahren können, wird ein Ersatzverkehr mit Taxen zwischen Wolferode und Lutherstadt Eisleben eingerichtet. Dort besteht dann Anschluss an die Busse in Richtung Halle und Nordhausen.

Die Betriebsruhe betrifft auch die Züge der Regionalexpresslinie RE 10 Erfurt – Sangerhausen – Magdeburg. Sie entfallen während der genannten Zeiten zwischen Sangerhausen und Klostermansfeld und werden ebenfalls durch Busse im Schienenersatzverkehr ersetzt.

Informationen zu allen Fahrzeiten finden Reisende in den Verkehrsmeldungen auf https://www.abellio.de/verkehr-aktuell. Infos zu den Fahrplanänderungen gibt es zudem an den Aushängen auf den Bahnhöfen und über die kostenfreie Abellio-Hotline 0800 223 55 46. Fahrgäste haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich in der INSA-Fahrplanauskunft sowie der Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn AG über die gültigen Fahrzeiten zu informieren.