Berechtigung
Zur Nutzung des Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt sind alle Personen berechtigt, die
1. eine duale oder rein schulische Berufsausbildung absolvieren und
a) in Sachsen-Anhalt eine berufsbildende Schule in freier Trägerschaft, des Gesundheitswesens oder nach § 9 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts besuchen.
Berufsbildende Schulen nach § 9 Schulgesetz sind:
- die Berufsschule,
- die Berufsfachschule,
- die Fachschule,
- die Fachoberschule,
- das Berufliche Gymnasium (Fachgymnasium) sowie
- Schulen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
oder
b) deren Hauptwohnsitz sich in Sachsen-Anhalt befindet und die eine berufsbildende Schule in freier Trägerschaft, des Gesundheitswesens sowie nach § 9 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts außerhalb Sachsen-Anhalts besuchen.
oder
c) deren Hauptwohnsitz sich nicht in Sachsen-Anhalt befindet, die jedoch einen Ausbildungsbetrieb in Sachsen-Anhalt und eine berufsbildende Schule in freier Trägerschaft, des Gesundheitswesens sowie nach § 9 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts außerhalb Sachsen-Anhalts besuchen.
einen Freiwilligendienst gemäß Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst oder Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten leisten und deren Wohnsitz oder Einsatzstelle sich in Sachsen-Anhalt befindet.
Was muss ich bei jeder Fahrt bei mir haben?
- Das Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt
- Einen gültigen Schülerausweis, Freiwilligenausweis oder eine gültige Berechtigungskarte (erhältlich bei den Abonnement-ausgebenden Verkehrsunternehmen; in Magdeburg in den berufsbildenden Schulen). Der Schülerausweis sowie die Berechtigungskarte sind mindestens jährlich durch die berufsbildende Schule neu auszustellen bzw. zu aktualisieren.
- Einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild des Ticket-Nutzers
Enthält der Schülerausweis oder die Berechtigungskarte ein Lichtbild (des Nutzers), so kann auf den amtlichen Ausweis verzichtet werden.