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Berechtigung

Zur Nutzung des Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt sind alle Personen berechtigt, die

1. eine duale oder rein schulische Berufsausbildung absolvieren und

a) in Sachsen-Anhalt eine berufsbildende Schule in freier Trägerschaft, des Gesundheitswesens oder nach § 9 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts besuchen.

Berufsbildende Schulen nach § 9 Schulgesetz sind:

  • die Berufsschule,
  • die Berufsfachschule,
  • die Fachschule,
  • die Fachoberschule,
  • das Berufliche Gymnasium (Fachgymnasium) sowie
  • Schulen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

oder

b) deren Hauptwohnsitz sich in Sachsen-Anhalt befindet und die eine berufsbildende Schule in freier Trägerschaft, des Gesundheitswesens sowie nach § 9 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts außerhalb Sachsen-Anhalts besuchen.

oder

c) deren Hauptwohnsitz sich nicht in Sachsen-Anhalt befindet, die jedoch einen Ausbildungsbetrieb in Sachsen-Anhalt und eine berufsbildende Schule in freier Trägerschaft, des Gesundheitswesens sowie nach § 9 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts außerhalb Sachsen-Anhalts besuchen.

einen Freiwilligendienst gemäß Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst oder Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten leisten und deren Wohnsitz oder Einsatzstelle sich in Sachsen-Anhalt befindet.

Was muss ich bei jeder Fahrt bei mir haben?

  • Das Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt
  • Einen gültigen Schülerausweis, Freiwilligenausweis oder eine gültige Berechtigungskarte (erhältlich bei den Abonnement-ausgebenden Verkehrsunternehmen; in Magdeburg in den berufsbildenden Schulen). Der Schülerausweis sowie die Berechtigungskarte sind mindestens jährlich durch die berufsbildende Schule neu auszustellen bzw. zu aktualisieren. 
  • Einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild des Ticket-Nutzers

Enthält der Schülerausweis oder die Berechtigungskarte ein Lichtbild (des Nutzers), so kann auf den amtlichen Ausweis verzichtet werden.