Berechtigung
Berechtigt sind alle Personen, die eine duale oder rein schulische Berufsausbildung absolvieren und in Sachsen-Anhalt eine berufsbildende Schule in freier Trägerschaft, des Gesundheitswesens oder nach § 9 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts besuchen.
Berufsbildende Schulen nach § 9 Schulgesetz sind:
- die Berufsschule,
- die Berufsfachschule,
- die Fachschule,
- die Fachoberschule,
- das Berufliche Gymnasium (Fachgymnasium) sowie
- Schulen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
oder
Personen mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt, die eine berufsbildende Schule in freier Trägerschaft, des Gesundheitswesens sowie nach § 9 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts außerhalb Sachsen-Anhalts besuchen.
oder
Personen ohne Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt, die jedoch einen Ausbildungsbetrieb in Sachsen-Anhalt und eine berufsbildende Schule in freier Trägerschaft, des Gesundheitswesens sowie nach § 9 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts außerhalb Sachsen-Anhalts besuchen.
Was muss ich bei jeder Fahrt bei mir haben?
- Das Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt.
- Eine gültige Berechtigungskarte (erhältlich bei den Abonnement-ausgebenden Verkehrsunternehmen). Die Berechtigung ist jährlich von der berufsbildenden Schule auf der Berechtigungskarte zu bestätigen.
- Einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild. Enthält die Berechtigungskarte ein Lichtbild der Nutzerin/des Nutzers, ist der amtliche Ausweis nicht notwendig.